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Allgemeine Geschäftsbedingungen  
 

Verehrter Übernachtungsgast, diese Übernachtungsbedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Übernachtenden und uns, dem Hotel - Restaurant Knobelbecher, Geschäftsbereich Übernachtung. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Übernachtungsbedingungen an.

1. Leistungen / Preise

Die in unserer Internetseite enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen; dies setzt voraus, dass hierauf vor einer Buchung hingewiesen wird. Die genannten Leistungen und Preise sind als Endpreise zu verstehen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern sind nur bei unserer Bestätigung verbindlich.

2. Anmeldung / Zahlung

Die Übernachtungsbuchung oder Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Übernachtungsvertrages. Sie erfolgt durch den Bucher oder Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Bucher oder Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Übernachtungsvertrag kommt mit der Übernachtungsbestätigung des Hotel – Restaurants Knobelbecher zustande. Die Rechnung wird am Tag der Anreise erstellt, mindestens für eine Woche oder  den genannten Zeitraum.

Die Rechnung ist im Voraus in bar oder mit EC - Karte zu leisten. Bei Zahlung mit Kreditkarten erheben wir eine Gebühr von 2% der Rechnungssumme. Schecks oder Überweisungen werden aus gegebenen Gründen nicht akzeptiert. Für die Übernachtung weniger als 3 Übernachtungen berechnen wir einen short-stay-Zuschlag in Höhe von 5,00 Euro/ Nacht/ Person.

3. An – und Abreise

Die Anreise ist Montag bis Samstag von 17.00 bis 20.00 Uhr möglich.
An Sonn –Feier – und Brückentagen von 20.00 bis 21.00 Uhr ,oder nach vorheriger Absprache.
Die Zimmer können ab 17.00 Uhr bezogen werden und sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen.               

 3. Rücktritt

Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Übernachtungsbeginn von der Buchung zurücktreten, dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich geschehen. Das Hotel – Restaurant Knobelbecher kann für Übernachtungsvorkehrungen und für seine Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten - unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich möglicher Einnahmen ermittelten - Pauschalsätze berechnet (jeweils in Prozent des Übernachtungspreises):

·    bis zum 31. Tag vor Übernachtungsantritt 10 %, mindestens EURO 15,00

·    bis zum 21. Tag vor Übernachtungsantritt 20 %

·    bis zum 11. Tag vor Übernachtungsantritt 40 %

·    bis zum 3. Tag vor Übernachtungsantritt 90 %

Bei Gruppenbuchungen ab 15 Personen erhöht sich der jeweilige Prozentsatz um 10 %. Sollte ohne vorherige schriftliche Stornierung die Reservierung nicht in Anspruch genommen werden, berechnen wir Ihnen, für den reservierten Zeitraum, den Zimmerpreis abzüglich Frühstück und Reinigung.

Rücktritt durch

Hotel – Restaurant Knobelbecher

Das Hotelrestaurant Knobelbecher kann bis drei Wochen vor Antritt von der Buchung zurücktreten.

4. Mitwirkungspflicht, Mängelanzeigen

Der Übernachtende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Veranstalter verpflichtet. Soweit evtl. Störungen auftreten, sollte der Übernachtende sich zunächst an den Leistungsträger wenden. Wird nicht abgeholfen so ist die Geschäftsleitung zu verständigen. Wir helfen gerne. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein oder nachträglich, so sind auch wir nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt Selbsthilfe oder eine Kündigung des Vertrages durch den Übernachtenden im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Übernachtung nach § 651 e BGB voraus, daß dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Übernachtenden gerechtfertigt ist.

5. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Evtl. Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende bei dem Hotel – Restaurant Knobelbecher anzumelden. Verjährung tritt mit Ablauf von 6 Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Übernachtungsende ein; sie wird durch eine rechtzeitige Anspruchsmeldung gehemmt.

6. Schadensersatzpflicht

Für etwaige Schäden aller Art, die der übernachtende Gast verschuldet, ist der Gast schadensersatzpflichtig. Dies gilt auch für etwaige Forderungen bei Schäden, die ein Weitervermieten in der Folgezeit für das angemietete Zimmer unmöglich machen.
( z.B. Rauchen in einem Nichtraucherzimmer, Beschädigungen des Inventars - bis zum Datum der Wiedervermietbarkeit des Zimmers )

7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Ludwigshafen